Die Praxis
Kardiologie (privatärztlich) Achtung! Gesetzlich Versicherte sind NICHT abrechenbar! Gerne können Sie als Privat Versicherte oder Selbstzahler zu uns kommen. Wir möchten hier nur deutlich machen, dass wir nicht als KV-Kardiologie tätig sind und folglich z.B. nicht mit der AOK abrechnen können.
Patienten für die Allgemeinmedizin und Diabetologie sind in jeder Krankenkasse abrechenbar.